Immobilien

Gewerbepark Ländchen Bellin


Standortbeschreibung Gewerbegebiet "Ländchen Bellin"


Standort:

16833 Fehrbellin OT Tarmow, An der Plantage, Gewerbepark, Euromarstraße

 

Mit nur etwa 20 Autominuten bis zur nordwestlichen Stadtgrenze von Berlin stellt sich Tarmow/bei Fehrbellin als attraktiver Gewerbe- und Industriestandort dar. Der Großraum Berlin verspricht ein dynamisches Wachstumspotential. Im Zuge der weiteren Entwicklung des EG- Binnenmarktes und mit der Erschließung der Europäischen Märkte wird diese Region ein internationaler Wirtschafts-knotenpunkt werden. Aber nicht nur als Drehscheibe des Ost-West-Handels wird Berlin zunehmend interessanter. Schon heute ist der Großraum ein lukrativer Absatzmarkt. Hier leben ca. 4 Millionen Menschen und die Attraktivität der deutschen Hauptstadt als Regierungssitz und Kulturmetropole wird weitere anziehen.

 

Der OT Tarmow ist Ortsteil der Gemeinde Fehrbellin, gehört zum Landkreis Ostprignitz-Ruppin und verwaltungsmäßig zur Gemeinde Fehrbellin mit Sitz der Gemeindeverwaltung im Ortsteil Stadt Fehrbellin. Die Kreisstadt Neuruppin liegt ca. 11km nördlich. Der Landkreis mit ungefähr 117.000 Einwohnern umfaßt eine Fläche von ca. 2.511 km².

 

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GA-Gesetz) "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln möglich! Die Kosten förderfähiger Investitionen können für gewerbliche Unternehmen durch Zuschüsse verbilligt werden. Beratung erfolgt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg, Beratungszentrum Neuruppin, Fehrbelliner Straße 2, Tel. 03391/4516-0.

 

Im Einzugsgebiet sind qualifizierte und hoch motivierte Fachkräfte vorhanden. Die Zahl der Erwerbstätigen beträgt 28.000 (davon die Hälfte weiblich). Arbeitssuchende gibt es etwa 6.500 (davon etwa 60 % weiblich). Die Arbeitskräfte konzentrierten sich bisher auf die Bereiche Elektronik, Werkzeugbau, Plastverarbeitung, Druck, Nahrungsgüter, sowie Bauhaupt- und Nebengewerbe. Die traditionellen Gewerbestandorte Fehrbellins sind vollständig besiedelt. Neben regional tätigen klein- und mittelständigen Unternehmen agieren hier renommierte Firmen.

 

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 300 %. Weitere positive Effekte einer Ansiedlung in Fehrbellin ergeben sich aus der möglichen Sonderabschreibung auf Wirtschaftsgüter und Gebäude des Anlagevermögens in den neuen Bundesländern.

 

Die Stadt Fehrbellin hat 2 Wohnbauerweiterungsflächen ausgewiesen, um einem steigenden Wohnraumbedarf infolge der Gewerbeansiedlung gerecht zu werden. In beiden Wohnbau-erweiterungsflächen ist Baubeginn möglich.

 

 

Lage:

Das Gewerbegebiet Ländchen Bellin liegt in der Gemarkung Tarmow. Das Areal befindet sich außerhalb des Gemeindegebietes, direkt an der BAB 24-Anschlußstelle Fehrbellin. Es wird von drei Seiten durch Straßen eingegrenzt. Im Osten verläuft die A 24, im Norden wird die Landstraße L 16 von Fehrbellin nach Tarmow (bzw. der BAB-Anschluß) tangiert und im Westen führt eine ausgebaute Straße zum traditionellen Gewerbegebiet der Stadt.



Verkehr:
Autobahn

  • direkt an der Anschlussstelle Fehrbellin, der A 24/19 (Berlin-Hamburg- Rostock)


Bundesstraße

  • B 167 (ca. 11 km) nördlich Neuruppin- Eberswalde- Anschluß Frankfurt/Oder


Flughafen

  • Fehrbellin (ca. 1 km) für Flugzeuge bis 5,7 t
  • Berlin-Tegel (ca. 49 km)


Eisenbahn

  • Bahnhof Neuruppin (ca. 11 km)
  • Prignitz-Express (Anbindung Berlin; Bahnhof Wustrau (ca. 15 km))


Binnenhafen

  • Velten (ca. 35 km)


im Radius von

  • 60 km Berlin, Potsdam
  • 220 km Hamburg, Rostock, Leipzig, Frankfurt/Oder


 

Objekt:
Das Ländchen Bellin unterteilt sich in Industrie- (ca. 231.000 m²) und Gewerbeflächen (ca. 84.000 m²). Der Bebauungsplan ist seit 1993 rechtskräftig, damit ist über einen üblichen Bauantrag innerhalb von 12 Wochen Baurecht realisierbar. Bisher wurde das Areal nur landwirtschaftlich genutzt, daher sind keine Altlasten zu erwarten.

Die Grundstücksgrößen werden den Erfordernissen der ansiedlungswilligen Unternehmen angepaßt. In Anbetracht der durchschnittlichen Grundstückstiefe von etwa 80 m können sich auch mittel- und großflächige Betriebe (ab 5.000 m²) sehr gut etablieren.

 

Die Maße der baulichen Nutzung betragen für die Grundflächenzahl (GRZ) 0,8, die Geschoßflächenzahl (GFZ) 2,0 und die Baumaßzahl (BMZ) 10,0. Die Höhenentwicklung der Gebäude wird auf 12 m bis 20 m Höhe über Gelände beschränkt (Ausnahmen möglich). Es ist eine offene Bauweise vorgesehen, Baukörper mit größeren Längen als 50 m sind problemlos möglich. Zu Nachbargrundstücken sind mindestens 5,0 m Bauabstand einzuhalten.


 

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung sowie die Einzelanfahrbarkeit ist durch die öffentliche Verkehrsfläche gesichert. Bis 25 m Straßenfront ist nur eine Zufahrt mit max. 12,0 Breite zulässig. Bei größeren Straßenfronten dürfen pro Betrieb 2 Zufahrten angelegt werden. Der betrieblich bedingte ruhende Verkehr ist auf den Grundstücken unterzubringen.

 

Haltepunkte für die Anbindung einer Buslinie sind vorgesehen. Ein Anschlussgleis an den Eisenbahn-Güterverkehr ist geplant, kann wegen der topographischen Bedingungen aber erst beim 2. Bauabschnitt realisiert werden.

 

Gas - gesichert über Einzelabstimmung EMB

Elektro - vorhanden über separaten Antrag EON e.dis AG

Wasser - liegt an den Einzelgrundstücken an

Abwasser - liegt an den Einzelgrundstücken an

Telekom - liegt an den Einzelgrundstücken an

 

 

Verkaufspreis:
Der Quadratmeterpreis ist zu erfragen in der Gemeindeverwaltung. Der Kaufpreis bezieht sich auf das voll erschlossene Grundstück, d.h. sämtliche Erschließungs-beiträge nach BauGB sowie Anliegerbeiträge für Trink- und Abwasser nach KAG sind im Preis schon enthalten.

 

Die mit dem Grunderwerb zusammenhängenden Nebenkosten (z.B. Vermessung, Grunderwerbs-steuer, Notar- und Gerichtsgebühren) gehen zu Lasten des Grundstückserwerbers.

 

 

Verkäufer:
Gemeinde Fehrbellin für OT Tarmow

 

Die Eigentumsverhältnisse sind geklärt (Kommunales Eigentum).

 

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen und zur Vereinbarung einer Besichtigung an :


Herrn Herms in der Gemeinde Fehrbellin
Johann-Sebastian-Bach-Straße 6
16833 Fehrbellin

Telefon (033932) 595-100
Telefax (033932) 70314

e-Mail: h.herms@gemeinde-fehrbellin.de





[zurück]