Neue Richtlinie für Ausreichnung von Zuschüssen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fehrbellin fasste in ihrer Sitzung am 13.07.2017 den Beschluss über die
Richtlinien zur Ausreichung von Zuschüssen an Vereinigungen (sowohl rechtsfähig als auch nichtrechtfähig)
Diese Richtlinien gelten nur für Zuschüsse, die das Jahr 2018 betreffen.