Hundesteuer, abmelden
Kurzinformationen
Sehr geehrter Hundefreund,
benutzen Sie bitte dieses Formular, wenn Sie Ihren Hund abmelden möchten.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Bitte melden Sie den Hund innerhalb zwei Wochen ab.
Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Wegzug fällt.
Ansprechpartner
FG 2 Finanzen
Manja Ungerechts
Raum 21
Johann-Sebastian-Bach-Straße 6
(033932) 595-231
(033932) 70314