Negativzeugnis für gefährliche Hunde nach § 8 (3) HundehV, beantragen
Kurzinformationen
Sehr geehrter Hundefreund,
benötigen Sie ein Negativzeugnis auf Grundlage des Par. 8 Abs.3 HundehV., so schicken Sie uns bitte dieses ausgefüllte Formular unterschrieben in die Verwaltung.
Ansprechpartner
FG 7 Sicherheit und Ordnung
Peter Wolski
Zimmer 1
Johann-Sebastian-Bach-Straße 6
(033932) 595-300
(033932) 70314