Gutspark Protzen

Klimaschutz

Neugestaltung des Gutsparks Protzen durch Wiederherstellungs- und Pflegemaßnahmen

Die historischen Gartenanlagen in Brandenburg sind wichtige Zeugnisse der deutschen Gartenkultur und Gartenkunst. Im Land Brandenburg gehören die historischen Parkanlagen zu der über viele Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft. Dieses besondere Erbe gilt es zu bewahren. Die Möglichkeiten und das Potenzial für die Regionalentwicklung wurden bisher nicht ausgeschöpft. Übergeordnetes Ziel ist es, die Parkanlagen unter gartendenkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu aktivieren und sie in einem touristischen Netzwerk zu verbinden. Damit wird Brandenburg im Allgemeinen und das Ruppiner Land im Speziellen als Reiseziel noch attraktiver.

Die Gemeinde Fehrbellin beabsichtigt, den Gutspark in Protzen neu zu gestalten. Diese Maßnahme ist Bestandteil des Stadt-Umland-Wettbewerbes - Gesund-Grün-Mobil im Freiraum Ruppiner Land.

Im Gutspark Protzen sollen folgende Einzelmaßnahmen durchgeführt werden:

1. Entwicklung der parkräumlichen Vegetationsstrukturen

Beseitigung von Gehölzen, Neuanpflanzung und Pflegemaßnahmen

2. Entwicklung des Wegesystems (barrierefrei)

Wiederherstellung und Überarbeitung der Wegeführung in Anlehnung an die historische Gestaltung

3. Entwicklung Gewässer

Sanierung des Teiches mit Wehranlage und der Wallgräben

4. Entwicklung Ausstattung

Infotafeln, Sitzbänke

Gesamtkosten ca. 324.000,00 €. Bauausführung: 2017/2018

Um diese Maßnahme durchführen zu können, beantragte die Gemeinde Fehrbellin Fördermittel gemäß „Richtlinie des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER vom 20. August 2015, geändert am 06.04.2016“, Punkt D.1.1 (kulturelles Erbe).

Mit Schreiben des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Neuruppin, vom 07.07.2017 hat die Gemeinde Fehrbellin den Zuwendungsbescheid in Höhe von 242.804,62 € erhalten. Dieses Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014-2020 – Maßnahme M 19 (Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER) finanziert. Das Vorhaben wird mit ELER-Mitteln finanziert.

Website des ELER: www.eler.brandenburg.de

Website der KOM: www.ec.europa.eu/agriculture/index_de.htm

Stand: 18.07.2017