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Fahrradfreundliche Kommune

 

 

Gemeinde Fehrbellin

 

 

Flüchtlingshilfe

 

 

 

 

 

 

Ortsteile
 

Betzin, Brunne, Dechtow, Deutschhof, Fehrbellin, Hakenberg, Karwesee, Königshorst, Langen, Lentzke, Linum, Manker, Protzen, Tarmow, Walchow, Wall, Wustrau-Altfriesack

 

 

 

 
 
Kontakt
 

Gemeinde Fehrbellin
Joh.-Seb-Bach-Str. 6
16833 Fehrbellin

 

Telefon Gemeinde Fehrbellin (033932) 595-0
Fax (033932) 70314
E-Mail

 

Touristeninformation:

Telefon Touristeninformation (033932) 595-101

 

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag:
8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
8.30 - 12.00 Uhr und
14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr

 
 

Freiraum Ruppiner Land

 

 

Aktionsbündnis

"Fehrbellin bleibt bunt"

 

 

 

Partnerstädte:

 

Ortsteil Fehrbellin: 

 

Dülmen

 

Ortsteil Linum:

  • Bolatice (Tschechien)
  • Rudy (Polen)
  • Nagykovaczi (Ungarn)

 

Ortsteil Brunne:

Momchilovtsi (Bulgarien)

 

Ortsteil Langen:

 

Langen (Hessen)

 

Langen (bei Cuxhaven)

  • Kamenne Zyozi (Tschechien)
 

Bürgerstiftung Fehrbellin

Pressemitteilungen der Bürgerstiftung

 

24.04.2020 Pressemitteilung verlängerte Frist Aufgrund der Corona-Krise 

 


Bisher geförderte Projekte

 

Die Bürgerstiftung Fehrbellin hat bereits einige tolle Projekte unterstützt. Eine kleine Auswahl der geförderten Projekte finden Sie unter nachfolgend aufgeführtem Link.

 

Fotoalbum "Geförderte Projekte"


 

Förderrichtlinien der Bürgerstiftung Fehrbellin

 

 

Stiftungsidee / Allgemeine Grundsätze

 

In der Bürgerstiftung Fehrbellin haben sich engagierte Bürgerrinnen und Bürger zu einer Gemeinschaftseinrichtung zusammengeschlossen, um dem Gemeinwohl  zu dienen, das Gemeinwesen in der Gemeinde Fehrbellin zu stärken und Kräfte der Innovation zu fördern.

Ziel der Bürgerstiftung Fehrbellin ist es neben der Stärkung des Gemeinschaftssinns die Bürgerinnen und Bürger zur Mitverantwortung an gesellschaftlichen und sozialen Aufgaben zu bewegen.

 

Was wird gefördert?

 

Die Bürgerstiftung Fehrbellin fördert Projekte, die sich den Satzungszwecken der Bürgerstiftung Fehrbellin zuordnen lassen und im Gemeindegebiet  Fehrbellin wirken.

Zu den Satzungszwecken gehören folgende Bereiche:

  •  öffentliche Gesundheitswesen
  • Jugendhilfe
  • Altenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Bildung und Ausbildung
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Wohlfahrtswesen
  • Rettung aus Lebensgefahr
  • Feuerschutz
  • Sport
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • mildtätige Zwecke sowie
  • bürgerschaftliche Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke

 

Wer kann gefördert werden?

 

Die Bürgerstiftung  Fehrbellin fördert Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen und Initiativen, die den Satzungszwecken der Bürgerstiftung Fehrbellin entsprechen.

 

Welche Projekte werden vorrangig gefördert?

 

Projekte, die mindestens drei der nachfolgenden Kriterien erfüllen, genießen bei der Förderung eine besondere Priorität.  

Kriterien:

  • hoher Anteil an bürgerschaftlichen Arbeit bei der Realisierung
  • hohe Beteiligungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten
  • Modell- und Vorbildcharakter
  • Nachhaltigkeit und Breitenwirkung
  • Innovativer Ansatz
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Stärkung der Eigenverantwortung
  • Förderung von Kindern,  Jugendlichen und benachteiligten Menschen

 

Was kann nicht gefördert werden?

 

Von der Förderung der Bürgerstiftung Fehrbellin sind in der Regel ausgeschlossen:

  • Projekte außerhalb des Gemeindegebietes Fehrbellin
  • kommerzielle Veranstaltungen, die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen
  • Politische Gruppierungen und Parteien
  • Personalkosten und fortdauernde Unterhaltungskosten, die nicht projektbezogen sind
  • Förderung über längere Zeiträume bzw. dauerhafte Förderung
  • Projekte, die in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich einer staatlichen oder staatlich finanzierten Institution fallen
  • in der Vergangenheit bereits durchgeführte Projekte

 

Wie ist der Antrag auf Förderung zu stellen?

 

Für die  Beantragung zur Förderung von Projekten ist ein formgebundener Antrag zu stellen. Die Antragsformulare sind bei der Bürgerstiftung Fehrbellin erhältlich.

 

Wann können Anträge auf Förderung gestellt werden?

 

Die Anträge auf Förderung können zu folgendem Termin gestellt werden:

  • zum 31. März

 

Welche Unterlagen sind dem Antrag auf Förderung beizufügen?

 

Neben dem ausgefüllten Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Kurzbeschreibung des Projektes mit Zielsetzung und der zu erwartenden Ergebnisse,  eine Beschreibung der Umsetzung mit Zeitplan sowie die Bezugnahme auf den Förderzweck der Bürgerstiftung Fehrbellin
  • Finanzierungskonzept des Projektes unter Berücksichtigung von Folgekosten
  • Darstellung der Bürgerstiftung Fehrbellin in der Öffentlichkeit
  • Satzung (Verein)

 

An wen ist der Antrag auf Förderung zu richten?

 

Der Antrag auf Förderung ist bei der

 

Bürgerstiftung Fehrbellin

Johann-Sebastian-Bach-Straße 6

16833 Fehrbellin

Tel.: 033932 595201

E-Mail:

 

zu stellen.

 



Spendenkonto für die Arbeit der Bürgerstiftung

Eine erhaltene Spende wird spätestens im Folgejahr den Projekten im Sinne der Stiftungszwecke zu Gute kommen. Bei einer Zuwendung zum Vermögen wachsen 80% dem Stiftungsvermögen der Stiftung zu, 20% werden als Spende verwendet. Hierbei werden nur die in den Folgejahren erzielten Zinseinnahmen des Stiftungsvermögens an Projekte ausgeschüttet. Ihr Geld bleibt hierbei unangetastet und wird nicht nur kurzzeitig Gutes tun, sondern langfristig wirken.

 

Kontoinhaber: Bürgerstiftung Fehrbellin
IBAN: DE23  1605 0202 1001 0074 48
BIC: WELADED1OPR
Verwendungszweck: 

Zuwendung zum Vermögen oder Spende + Vollständiger Name Adresse

( für evtl. Zusendung der Spendenquittung)


Über eine Spende oder eine Zuwendung zum Vermögen würden wir uns sehr freuen. 

 


Satzung Bürgerstiftung Fehrbellin (01.09.2019)

Förderantrag Bürgerstiftung Fehrbellin

neue Förderrichtlinie Bürgerstiftung Fehrbellin

Informationen zur Förderrichtlinie

 

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