Bürgerstiftung Fehrbellin
Pressemitteilungen der Bürgerstiftung
24.04.2020 Pressemitteilung verlängerte Frist Aufgrund der Corona-Krise
Bisher geförderte Projekte
Die Bürgerstiftung Fehrbellin hat bereits einige tolle Projekte unterstützt. Eine kleine Auswahl der geförderten Projekte finden Sie unter nachfolgend aufgeführtem Link.
Fotoalbum "Geförderte Projekte"
Förderrichtlinien der Bürgerstiftung Fehrbellin
Stiftungsidee / Allgemeine Grundsätze
In der Bürgerstiftung Fehrbellin haben sich engagierte Bürgerrinnen und Bürger zu einer Gemeinschaftseinrichtung zusammengeschlossen, um dem Gemeinwohl zu dienen, das Gemeinwesen in der Gemeinde Fehrbellin zu stärken und Kräfte der Innovation zu fördern.
Ziel der Bürgerstiftung Fehrbellin ist es neben der Stärkung des Gemeinschaftssinns die Bürgerinnen und Bürger zur Mitverantwortung an gesellschaftlichen und sozialen Aufgaben zu bewegen.
Was wird gefördert?
Die Bürgerstiftung Fehrbellin fördert Projekte, die sich den Satzungszwecken der Bürgerstiftung Fehrbellin zuordnen lassen und im Gemeindegebiet Fehrbellin wirken.
Zu den Satzungszwecken gehören folgende Bereiche:
- öffentliche Gesundheitswesen
- Jugendhilfe
- Altenhilfe
- Kunst und Kultur
- Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Bildung und Ausbildung
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Wohlfahrtswesen
- Rettung aus Lebensgefahr
- Feuerschutz
- Sport
- Heimatpflege und Heimatkunde
- mildtätige Zwecke sowie
- bürgerschaftliche Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
Wer kann gefördert werden?
Die Bürgerstiftung Fehrbellin fördert Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen und Initiativen, die den Satzungszwecken der Bürgerstiftung Fehrbellin entsprechen.
Welche Projekte werden vorrangig gefördert?
Projekte, die mindestens drei der nachfolgenden Kriterien erfüllen, genießen bei der Förderung eine besondere Priorität.
Kriterien:
- hoher Anteil an bürgerschaftlichen Arbeit bei der Realisierung
- hohe Beteiligungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten
- Modell- und Vorbildcharakter
- Nachhaltigkeit und Breitenwirkung
- Innovativer Ansatz
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Stärkung der Eigenverantwortung
- Förderung von Kindern, Jugendlichen und benachteiligten Menschen
Was kann nicht gefördert werden?
Von der Förderung der Bürgerstiftung Fehrbellin sind in der Regel ausgeschlossen:
- Projekte außerhalb des Gemeindegebietes Fehrbellin
- kommerzielle Veranstaltungen, die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen
- Politische Gruppierungen und Parteien
- Personalkosten und fortdauernde Unterhaltungskosten, die nicht projektbezogen sind
- Förderung über längere Zeiträume bzw. dauerhafte Förderung
- Projekte, die in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich einer staatlichen oder staatlich finanzierten Institution fallen
- in der Vergangenheit bereits durchgeführte Projekte
Wie ist der Antrag auf Förderung zu stellen?
Für die Beantragung zur Förderung von Projekten ist ein formgebundener Antrag zu stellen. Die Antragsformulare sind bei der Bürgerstiftung Fehrbellin erhältlich.
Wann können Anträge auf Förderung gestellt werden?
Die Anträge auf Förderung können zu folgendem Termin gestellt werden:
- zum 31. März
Welche Unterlagen sind dem Antrag auf Förderung beizufügen?
Neben dem ausgefüllten Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Kurzbeschreibung des Projektes mit Zielsetzung und der zu erwartenden Ergebnisse, eine Beschreibung der Umsetzung mit Zeitplan sowie die Bezugnahme auf den Förderzweck der Bürgerstiftung Fehrbellin
- Finanzierungskonzept des Projektes unter Berücksichtigung von Folgekosten
- Darstellung der Bürgerstiftung Fehrbellin in der Öffentlichkeit
- Satzung (Verein)
An wen ist der Antrag auf Förderung zu richten?
Der Antrag auf Förderung ist bei der
Bürgerstiftung Fehrbellin
Johann-Sebastian-Bach-Straße 6
16833 Fehrbellin
Tel.: 033932 595201
E-Mail:
zu stellen.
Spendenkonto für die Arbeit der Bürgerstiftung
Eine erhaltene Spende wird spätestens im Folgejahr den Projekten im Sinne der Stiftungszwecke zu Gute kommen. Bei einer Zuwendung zum Vermögen wachsen 80% dem Stiftungsvermögen der Stiftung zu, 20% werden als Spende verwendet. Hierbei werden nur die in den Folgejahren erzielten Zinseinnahmen des Stiftungsvermögens an Projekte ausgeschüttet. Ihr Geld bleibt hierbei unangetastet und wird nicht nur kurzzeitig Gutes tun, sondern langfristig wirken.
Kontoinhaber: | Bürgerstiftung Fehrbellin |
IBAN: | DE23 1605 0202 1001 0074 48 |
BIC: | WELADED1OPR |
Verwendungszweck: |
Zuwendung zum Vermögen oder Spende + Vollständiger Name Adresse ( für evtl. Zusendung der Spendenquittung) |
Über eine Spende oder eine Zuwendung zum Vermögen würden wir uns sehr freuen.
Satzung Bürgerstiftung Fehrbellin (01.09.2019)
Förderantrag Bürgerstiftung Fehrbellin
neue Förderrichtlinie Bürgerstiftung Fehrbellin
Informationen zur Förderrichtlinie