Gemeinde Fehrbellin
- Der Bürgermeister -
Bekanntmachung der Gemeinde Fehrbellin
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 Solarpark „Am Krekenberg“ in den Gemarkungen Tarmow und Hakenberg der Gemeinde Fehrbellin
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Bebauungsplan Nr. 19 Solarpark „Am Krekenberg“ soll aufgestellt werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine ca. 87,3 ha große Fläche und erstreckt sich über die Flurstücke 685, 545, 546, 548, 549 und 550 in der Flur 103, Gemarkung Tarmow, sowie das Flurstück 207 der Flur 4, Gemarkung Hakenberg. Der Geltungsbereich ist in der beiliegenden Karte dargestellt.
Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (Solarpark) mit zeitlicher Befristung.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Planentwurf vorgestellt in der
öffentlichen 17. Sitzung des Ortsbeirates Tarmow
am Dienstag, dem 04. April 2023, um 18:00 Uhr
im Gemeindezentrum, Dorfstraße 44 in Tarmow.
Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erläutert werden. In diesem Rahmen haben Sie die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern und diese zu erörtern. Stellungnahmen und Bedenken können im Nachgang bis zum 21.04.2023 bei der Gemeindeverwaltung Fehrbellin eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Frist abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 Baugesetzbuch).
Fehrbellin, 10.03.2023
Gemeinde Fehrbellin
Der Bürgermeister
Mathias Perschall
Ausgehängt am: 17.03.2023