Ortsbeiratswahl Protzen

Bekanntmachungen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen:

  • Wahltermin am 12. November 2023 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Einzelnes zur Ortsbeiratswahl:

1. Wahlgebiet ist für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Protzen und das Gebiet des Ortsteils Protzen. Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis.

2. Es sind insgesamt drei Mitglieder des Ortsbeirats zu wählen.

3. Wählbar sind alle Personen, die nach § 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Protzen ihren ständigen Wohnsitz haben.

4. Wenn die Anzahl der im Ortsteil Protzen wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung für die Durchführung einer Mitgliederversammlung nicht ausreicht, können die Bewerber und ihre Reihenfolge für die Wahl zum Ortsbeirat auch von den für die Wahl der Gemeindevertretung Fehrbellin wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte bestimmt werden.

5. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die/der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind mindestens 3 Unterstützungsunterschriften beizufügen.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Bekanntmachung: