Gradmalprüfungen Friedhöfe Gemeinde Fehrbellin

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Grabmalprüfung auf den Friedhöfen der Gemeinde Fehrbellin 

Auf Grund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Gemeinde Fehrbellin gesetzlich verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf gemeindeeigenen Friedhöfen mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Ursache für die fehlende Standfestigkeit kann eine fehlende bzw. schadhafte Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel sein. Es ist aber auch möglich, dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs, nach dem Zusammenbrechen des Sarges, verlorengeht.  
Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für auf dem Friedhof Beschäftigte als auch für die Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Kinder und ältere Menschen sind hier besonders gefährdet. Immer wieder ist der Presse zu entnehmen, dass Personen, hauptsächlich Kinder, durch nicht standsichere Grabsteine verletzt oder sogar getötet wurden.  

Am 20.09.2024 in der Zeit von 08:00 bis 12:30 Uhr (vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen) werden die Grabmale wieder durch ein Fachunternehmen mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät überprüft. Interessierte Bürger können gerne zusehen.

Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift 4.7 § 7 der Gartenbaugenossenschaft muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen, sondern muss dem durch das Gerät ausgeübten Druck standhalten. Diese Prüfmethode ist richterlich anerkannt. Die Überprüfung wird nicht durch Hin- und Herrütteln vorgenommen. Eine Beschädigung der Grabmale ist deswegen ausgeschlossen. Die Nutzungsberechtigten der Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden von der Gemeindeverwaltung gesondert schriftlich benachrichtigt. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzug, wird das Grabmal zusätzlich gesichert bzw., falls dies nicht möglich ist, umgelegt. 
Die Nutzungsberechtigten erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals innerhalb einer gesetzten Frist wiederherstellen zu lassen. Der Gemeinde ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat. 
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die z. B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haftet. Die Gemeinde Fehrbellin haftet als Friedhofsträger ebenso, weshalb wir leider gezwungen sind, die Grabmäler derjenigen Nutzungsberechtigten, welche der Aufforderung zur Wiederherstellung der Standfestigkeit der Grabmäler innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommen, auf deren Kosten umzulegen.  

Gemeinde Fehrbellin 
Friedhofsverwaltung