Wichtige Hinweise zur Grundsteuer 2025
Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide, die vor dem 1.1.2025 (aufgrund des "alten Rechts"/ vor der Grundsteuerreform) erlassen wurden, werden zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben (siehe § 266 Abs. 4 Sätze 1 und 2 BewG).
Seitens der Finanzämter werden keine Aufhebungsbescheide für das Ende der Steuerpflicht zum 31.12.2024 versendet.
Neue Grundsteuerbescheide der Gemeinde Fehrbellin werden im Frühjahr 2025 erlassen.
Bitte leisten Sie keine Zahlungen auf Grundlage der alten Steuerbescheide für das kommende Jahr 2025.
Die bisherige Grundsteuer nach dem Einheitswert wird letztmalig zum 15.11.2024 fällig.