Streitschlichtung in Fehrbellin
Wer sich als Schiedsperson für die Streitschlichtung engagieren möchte, kann ab sofort Bewerbungen bei der Gemeinde Fehrbellin einreichen.
Bewerbungsfrist: 31.05.2023
Amtszeit: Juni 2023 - Juni 2028
Wer kann sich bewerben?
Jede Person, die nach dem Landesgesetz die formalen Voraussetzungen zur Übernahme dieses Ehrenamtes erfüllt, kann sich formlos bewerben.
Vorkenntnisse
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Wahl
Schiedspersonen werden auf fünf Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die gewählte Schiedsperson tritt ihr Amt erst an, wenn sie von der Leitung des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt, verpflichtet oder vereidigt ist.
Dein Kontakt in der Gemeinde Fehrbellin
Fachgebietsleiter Fachgebiet 1 - Innere Verwaltung, Jugend und Freizeit
Carsten Kreikenboom
Telefon (033932) 595-100
c.kreikenboom@gemeinde-fehrbellin.de