Wichtige Hinweise zur Grundsteuer 2025
Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Grundsteuerbescheide die vor dem 01.01.2025 (aufgrund des "alten Rechts"/ vor der Grundsteuerreform) erlassen wurden, werden zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben (siehe § 266 Abs. 4 Sätze 1 und 2 BewG).
Seitens der Finanzämter werden keine Aufhebungsbescheide für das Ende der Steuerpflicht zum 31.12.2024 versendet.
Die neue Hundesteuersatzung ist in Bearbeitung.
Die neuen Bescheide der Gemeinde Fehrbellin werden im Frühjahr 2025 erlassen und versendet.
Bitte leisten Sie keine Zahlungen auf Grundlage der alten Steuerbescheide für das kommende Jahr 2025.
Falls Sie ein SEPA-Lastschriftmandat der Gemeinde Fehrbellin erteilt haben, müssen Sie keine Änderung vornehmen. Der aktuelle Betrag wird dann automatisch eingezogen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Finanzabteilung. (Frau Plötz - 250, Frau Schnick - 231 und Frau Meißner - 140)