Grundsteuer 2025

Verwaltung

Grundsteuer 2025 – Wichtige Hinweise für Grundstückseigentümer

Die aktuellen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 werden demnächst versendet. Bitte beachten Sie, dass der Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt Kyritz ermittelt wurde und die Gemeinde Fehrbellin auf Basis dieses Betrags die Grundsteuer festsetzt.

Ein Widerspruch gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Messbetrag oder zur Eigentümerfeststellung direkt an das Finanzamt Kyritz.

Änderungen am Grundstück (z. B. Bebauung, Nutzungsänderung, Eigentümerwechsel) müssen dem Finanzamt unaufgefordert mitgeteilt werden. Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer; zahlungspflichtig ist der Eigentümer zum 1. Januar des jeweiligen Jahres.

Bei Fragen oder individuellen Zahlungsvereinbarungen steht Ihnen das Team der Gemeinde Fehrbellin gern zur Verfügung.

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