Hinweise zur Räum- und Streupflicht im Winter

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Hinweis zur Räum- und Streupflicht im Winter


Sehr geehrte Grundstückseigentümerin,
sehr geehrter Grundstückseigentümer,

mit Beginn der Winterzeit weist das Ordnungsamt der Gemeinde Fehrbellin darauf hin, dass im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Räum- und Streupflichten einzuhalten sind.

Die Pflicht zur Schneeräumung und Glättebekämpfung ergibt sich aus dem Brandenburgischen Straßengesetz sowie der Straßenreinigungs-satzung der Gemeinde Fehrbellin.

Die Reinigung umfasst das Räumen von Schnee und Eisglätte, das Freihalten einer ausreichenden Gehwegbreite für den Fußgängerverkehr, bei fehlendem Gehweg gilt ein Seitenstreifen von 1,5 m von der Grundstücksgrenze als Gehweg.

Es sind geeignete abstumpfende Streumittel (z.B. Sand, Splitt) zu verwenden.

Bei Verletzung der Räum- und Streupflicht können zivilrechtliche Haftungsansprüche entstehen. Zudem kann eine Verletzung dieser Pflicht mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass der Winterdienst zuverlässig durchgeführt wird – auch bei Abwesenheit (z.B. durch Beauftragung Dritter).

Für Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.