Eichenprozessionsspinner in der Gemeinde

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Eichenprozessionsspinner

Hinweis der Gemeinde Fehrbellin

Im Zeitraum von Ende April bis Mitte Juli wandern die Raupen des Eichenprozessionsspinners (EPS) auf den Stämmen von Eichen zwischen Tagesnestern und Baumkrone hin und her. Das Ergebnis dieser „Prozession" sind meist vollständig bis auf die Mittelrippe abgefressene Blätter.

Die Härchen des EPS sind gesundheitsgefährdend und lösen – auch nach der Verpuppung – bei Hautkontakt (pseudo-)allergische Reaktionen aus.

Befallene Straßenbäume und Bäume in Parkanlagen, auf Spielplätzen, Schulen, Kitas, Sportplätzen und Friedhöfen sowie an Ampeln und Haltestellen werden sofern möglich durch die Gemeinde Fehrbellin behandelt. Die Nester mit den Raupen werden abgesaugt.

Verwechslungsgefahr: Gespinstmotte

Die harmlosen Gespinste der Gespinstmotte werden oft mit dem EPS verwechselt. Der EPS befällt jedoch ausschließlich Eichen – die Gespinstmotte hingegen Sträucher und Büsche.

EPS-Befall melden

Befall beobachtet? Bitte melden Sie ihn an:
handwerksrecht@opr.de

Ansprechperson:

Christian Wagner

Sachbearbeitung Kriegsgräber-/spezielles Ordnungsrecht und Schwarzarbeit

Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr · Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Ausländerwesen

Heinrich-Rau-Straße 27–30, 16816 Neuruppin

03391 688 3612