Eichenprozessionsspinner
Hinweis der Gemeinde Fehrbellin
Im Zeitraum von Ende April bis Mitte Juli wandern die Raupen des Eichenprozessionsspinners (EPS) auf den Stämmen von Eichen zwischen Tagesnestern und Baumkrone hin und her. Das Ergebnis dieser „Prozession" sind meist vollständig bis auf die Mittelrippe abgefressene Blätter.
Die Härchen des EPS sind gesundheitsgefährdend und lösen – auch nach der Verpuppung – bei Hautkontakt (pseudo-)allergische Reaktionen aus.
Befallene Straßenbäume und Bäume in Parkanlagen, auf Spielplätzen, Schulen, Kitas, Sportplätzen und Friedhöfen sowie an Ampeln und Haltestellen werden sofern möglich durch die Gemeinde Fehrbellin behandelt. Die Nester mit den Raupen werden abgesaugt.
Verwechslungsgefahr: Gespinstmotte
Die harmlosen Gespinste der Gespinstmotte werden oft mit dem EPS verwechselt. Der EPS befällt jedoch ausschließlich Eichen – die Gespinstmotte hingegen Sträucher und Büsche.
EPS-Befall melden
Befall beobachtet? Bitte melden Sie ihn an:
handwerksrecht@opr.de
Ansprechperson:
Christian Wagner
Sachbearbeitung Kriegsgräber-/spezielles Ordnungsrecht und Schwarzarbeit
Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr · Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Ausländerwesen
Heinrich-Rau-Straße 27–30, 16816 Neuruppin
03391 688 3612