Sie möchten den Bodenrichtwert eines Grundstücks oder eines Flurstücks erfahren?
Auszug aus dem § 196 BauGB: "Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte)."
Der Bodenrichtwert bildet die Grundlage zur Neuerhebung der Grundsteuer.
Eine Anleitung zur Ermittlung des Bodenrichtwertes finden Sie hier: