Einreichung Wahlvorschläge

Bekanntmachungen Stadt Fehrbellin

Bekanntmachung des Wahlleiters vom 01.02.2024 gemäß §§ 26 und 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und § 31 Abs. 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) 

Für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 sollten die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen spätestens bis zum Donnerstag, den 04. April 2024, 12:00 Uhr, beim Wahlleiter der Gemeinde Fehrbellin, Johann-Sebastian-Bach-Straße 6, 16833 Fehrbellin schriftlich eingereicht werden.