Bauleitplanung

Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeine zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können.

Aktuelle Bebauungspläne der Gemeinde Fehrbellin im Verfahren

An dieser Stelle wird die Möglichkeit gegeben, sich über aktuelle Bauleitpläne der Gemeinde Fehrbellin zu informieren und die dazugehörigen Unterlagen einzusehen. Die dort angezeigten Pläne dienen lediglich als Informationsgrundlage.

Vorhabenenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 Solarpark "Am Krekenberg", OT Tarmow

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bebauungsplan Nr. 19 Solarpark "Am Krekenberg" in der Gemarkung Tarmow:

Vorentwurf Solarpark Tarmow [03/23]

Vorentwurf Begründung Solarpark Tarmow [03/23]

Antrag auf Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen

Wenn Sie als Vorhabenträger die Einleitung eines Verfahrens durch die Gemeinde Fehrbellin anstreben, verwenden Sie bitte das nachstehende Formular und senden Sie es vollständig ausgefüllt an die angegebenen Kontaktdaten. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

Antrag auf Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch

[Stand Dezember 2021]

Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Die Gemeindevertretung Fehrbellin hat in der öffentlichen Sitzung am 04.11.2021 folgenden Katalog beschlossen (BV-Nr. 0093/21):

Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen