Bauleitplanung
Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeine zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können.
Aktuelle Bebauungspläne der Gemeinde Fehrbellin im Verfahren
An dieser Stelle wird die Möglichkeit gegeben, sich über aktuelle Bauleitpläne der Gemeinde Fehrbellin zu informieren und die dazugehörigen Unterlagen einzusehen. Die dort angezeigten Pläne dienen lediglich als Informationsgrundlage.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 "Hauptstaße 1A – Lagerung Historische Bauelemente", Karwesee [11/25]
Anlage 2 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Anlage 3 - Vorhaben und Erschließungsplan
Anlage 4 - Bestandsversiegelung November 2025
Legende - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 „Lagerung Historische Bauelemente“, Karwesee
Planung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 „Lagerung Historische Bauelemente“, Karwesee
Antrag auf Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen
Wenn Sie als Vorhabenträger die Einleitung eines Verfahrens durch die Gemeinde Fehrbellin anstreben, verwenden Sie bitte das nachstehende Formular und senden Sie es vollständig ausgefüllt an die angegebenen Kontaktdaten. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.
Antrag auf Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch
[Stand Februar 2024]
Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Die Gemeindevertretung Fehrbellin hat in der öffentlichen Sitzung am 10.07.2025 folgenden Katalog beschlossen: