Hundesteuersatzung

Die Anmeldung des Hundes muss im Fachgebiet 2-Finanzen erfolgen. Wenn Ihr Tier eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von mehr als 20 kg hat, muss es zusätzlich im Fachgebiet 7-Sicherheit und Ordnung angemeldet werden. (Hinweis: Führungszeugnisse für Hunde sind im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Fehrbellin zu beantragen)

Hinweis: Auf Grund der Datenschutzbestimmungen erfolgt der Austausch der Informationen zwischen den Fachgebieten nicht automatisch.

Benötigte Unterlagen/Vordrucke:

Anmeldung von Hunden

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Bitte benutzen Sie dieses Formular, wenn Sie Ihren Hund abmelden möchten. Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert wird oder verstorben ist. Bitte melden Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen ab. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Wegzug fällt.

Hund abmelden